2 Baufenster, 2 Bauaufgaben, 2 Lösungsvorschläge
Die Rottenburger Vorgaben sind nicht so umfangreich,
… sicher auch deshalb, weil das für Baugruppen vorgesehene Teilgebiet in Rottenburg voll in die Bau- und Zinskostenkrise geraten ist. Und unbedingt Bauwillige und -fähige sucht.
So haben wir uns am 24.06. fristgerecht beworben, hatten am 02.07. bereits das Vorstellungsgespräch im Rathaus. Und eine Woche später die endgültige überarbeitete Bewerbung im Briefkasten.
Trotz ihrer Kürze sind die Vorgaben aber aus unserer Sicht aus andren Gründen „herausfordernd“:
- Beim Städtebau wurde der typische Tübinger Weg der Kleinteiligkeit gewählt – auf Baufeld MU10 (rosa) sollen drei Einzelhäuser kommen. Passt prima zu den i.d.R. überschaubaren Baugemeinschaften.
Wir finden es nicht optimal – es treibt die Kosten (mehr Außenflächen, mehr Lifte und Treppenhäuser, weniger Wohnungstypenvielfalt), nicht so gute Karten für Gemeinschaftsnutzungen. - Bei der Autofrage schreibt der Bebauungsplan für jede Wohnung einen Stellplatz vor. Vielleicht weil er aus 2019 stammt? Oder würde dies in Rottenburg auch heute noch so gefordert? Wir fragen uns: behindert das nicht die Mobilitätswende an einem ganz entscheidenden Punkt? Treibt es nicht die Kosten unverantwortlich (1 TG-Stellplatz kostet in der Erstellung so viel wie ein Kinderzimmer) – und können wir es uns leisten, dass Autos ganz konkret den Platz für einige Wohnungen mehr im gleichen Gehäuse wegschnappen. Für uns: aus der Zeit gefallen. Wir hätten gern mit einer entschlossenen und attraktiveren Mobilitätsidee Mut gemacht. Und gezeigt: es geht auch in Rottenburg.
Die beiden Konzepte
MU9 – ein Atriumhaus
- Für dies Baufeld waren wir ja schon seit über einem Jahr – damals noch als „Atriumnet“ – für ein großes Atriumhaus im Gespräch mit der Stadt Rottenburg. Tatsächlich hatte das dazu geführt, dass die Konzeptvergabe gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan für MU9 hier deutlich mehr Freiheit einräumt.
- Wir setzen deshalb hier auch weiter auf ein Atriumhaus – mit seinen großen Potenzialen in Sachen Energie sowie Gemeinschaftsflächen. Aber mit einer vollständig neuen Planung – sowohl bezüglich Architektur als auch Wohnungstypen, Baukonstruktion u.v.a.m.
- In diesem Haus haben wir einen besonders großen Wohnungstypen-Mix geplant. Von 1.5- bis 5.5-Zimmer-Wohnungen. U.a. wollen wir auch einige geräumige Maisonette-Wohnungen realisieren, neben den etwas ungewöhnlichen Cluster- oder WG-Wohnungen.
- Diese zeigen, wieviel bessere Ideen umgesetzt werden können, wenn ursprünglich geplante Parkierungs-Flächen kleiner ausfallen.
- Es ist ein geräumiges Haus für ca. 140-160 Personen.
MU10 – ein L-Bau mit Gelenk und Laubengängen
- Baukörper B wurde schon länger an eine Baugemeinschaft vergeben. Die Vergabe bezieht sich also nur auf A und C.
- Aufgrund der hier unverändert vorgegebenen Blockrandbebauung haben wir hier ein großes L-förmiges Haus konzipiert. Wir wollen damit nicht unbotmäßig gegenüber der Bebauungs-Planung sein, sehen aber, wie gravierend sich die finanzielle Darstellbarkeit seit deren Entwurf verschlechtert hat – gerade für kleinere Hauseinheiten.
Auch hier sehen wir eine Vielzahl von Wohnungstypen (vom Single-Haushalt bis zu 5.5-Zimmer-Wohnungen), mit zusätzlichen Flex- bzw. Schaltzimmern. Es geht um fast 50 Wohneinheiten für etwa 100-120 Personen.
Die meisten Wohnungen im nördlichen Flügel werden über Laubengänge im Süden erschlossen – zugleich mit halbprivaten Außenbereichen (vgl. das Basler Stadterle-Teaser-Bild),
Für die im EG vorgeschriebene öffentliche bzw. gewerbliche Nutzung sehen wir universalistisch bespielbare Flächen vor. So können wir während der Optionsphase sorgfältig nach guten Nutzungen und Partnern suchen.
Soweit unsere Bewerbungspläne...
… und dann kam das Gespräch mit der neuen Rottenburger Stadtplanerin Frau Millán sowie den beiden Konzeptvergabe-Spezialisten aus Tübingen. Hier wollten wir gerne sehen, ob gut begründete Abweichungen vom mehrere Jahre alten Konzept denkbar sind. So schade das eindeutige (und nachvollziehbar begründete) Nein ist, so gut ist die Klarheit:
- Dass an der Stellplatz-Verpflichtung „1 Parkplatz je Wohnung“ keinen mm gerüttelt werden kann – auch nicht angesichts unseres differenzierten Mobilitätskonzepts.
- Dass auf MU10 auch am Städtebau nicht zu rütteln ist: also gingen dort nur 2 separate Einzel-Baukörper (A und C) statt dem von uns vorgeschlagenen L.
- Dass im Verfahren so etwas wie visionäre Energien und Ideen fortgeschritten ambitionierten neuen Lebens und Wohnens nur Zusatzaspekte sein können. Am Ende – ja, und auch das war uns nicht unerwartet – würde vorrangig zählen, ob Konzepte finanziert und verwirklicht werden könnten. Und das ist auch uns ja ebenso wichtig, aber wir wollen deutlich mehr hinbekommen.
Für die definitive Bewerbung am 12.07.2024 haben wir uns insbesondere bei MU10 (rosa) sehr genau hinterfragt, ob die Rahmenbedingungen attraktiv genug sind für wirkliches bezahlbares Zukunftswohnen. Und auch bei MU9 (gelb) fallen durch die Stellplatz-Starrheit wichtige Potenziale für bezahlbareres Wohnen ebenso weg wie dringend benötigte – viele – Quadratmeter überhaupt für Wohnen und Gemeinschaft. Aber es soll ja auch weitere Bewerbungen geben… wieviele und was für welche haben wir natürlich nicht erfahren :-). Letztlich haben wir zwei Bewerbungen endgültig abgegeben. Und sind nun gespannt auf die Entscheidung im Sept./ Okt. 2024.